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    Der Verwaltungsrat der Kreissparkasse Göppingen hat in seiner Sitzung am 23. Juni 2025 Jörg-Olaf Schramm zum Leiter des Bereichs „Private Kunden“ berufen. Schramm kommt von der Kasseler Sparkasse und wechselt voraussichtlich zum Januar 2026 nach Göppingen. Er folgt damit auf den stellvertretenden Vorstand Stefan Boss, der zum 1. März 2026 in den Ruhestand wechseln wird. ...
  • Energiewende fürs Mehrparteienhaus – gemeinsam profitieren

    Photovoltaik, Wärmepumpe, E-Mobilität und neue Stromtarife – auch für Mehrparteienhäuser bieten sich heute vielfältige Möglichkeiten, aktiv an der Energiewende teilzuhaben. Welche technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Lösungen es gibt, zeigt der kostenfreie Online-Vortrag „Energiekonzepte für Mehrparteienhäuser“ am Donnerstag, 10. Juli 2025, ab 18:30 Uhr. Die Umstellung auf Wärmepumpen und der steigende Bedarf durch E-Autos führen zu ...
  • Kurs auf die Landtagswahl – Junge Liberale Nordwürttemberg haben einen neuen Bezirksvorstand gewählt

    Bei ihrer letzten Bezirksmitgliederversammlung am Samstag den 7. Juni 2025, haben die Jungen Liberalen Nordwürttemberg in Öhringen ihren Vorstand neu gewählt. Mit einem neu formierten Team steuert der Verband nun auf ein politisch wegweisendes Jahr zu – im Fokus steht der Landtagswahlkampf 2026. Pascal Teuke (Besigheim) (Foto) aus dem Kreisverband Ludwigsburg wurde dabei als Bezirksvorsitzender ...
  • Sanierungsmaßnahme in Göppingen: Erneuerung der Gas- und Wasserleitung in der Grabenstraße

    Die Energieversorgung Filstal (EVF) beginnt am Donnerstag, den 3. Juli 2025, mit umfangreichen Bauarbeiten in der Grabenstraße 42 in Göppingen. Im Rahmen der Maßnahme werden die Gas- und Wasserleitungen saniert, um die Versorgungssicherheit langfristig zu gewährleisten und die Infrastruktur an aktuelle Standards anzupassen. Die Arbeiten dauern voraussichtlich bis Freitag, den 11. Juli 2025. Für die ...
  • Deutsche Glasfaser startet Hausbegehungen in Uhingen

    Die Terminabsprache mit allen Kundinnen und Kunden von Deutsche Glasfaser erfolgt in Uhingen seit einigen Tagen durch den Baupartner. „Darauf haben wir lange gewartet“, sagt Bürgermeister Matthias Wittlinger. Die Deutsche Glasfaser informiert am 10. Juli im Uditorium über den Ausbau. Der Glasfaserausbau in Uhingen geht in die nächste Runde: Der von Deutsche Glasfaser beauftragte Baupartner ...
  • Grüne fordern klare Zusagen zur Sanierung der Filstalbahn

    Die drohende Verschiebung der Generalsanierung der Filstalbahn sorgt im Landkreis Göppingen für große Verunsicherung. Statt wie geplant 2028/29 soll die Maßnahme nun womöglich deutlich später erfolgen – mit weitreichenden Folgen für die Region. „Verzögerungen bei den Korridorsanierungen sollten vermieden werden. Wo Sanierungsbedarf besteht, sollte nicht gezögert, sondern entschlossen gehandelt werden“, fordert der grüne Bundestagsabgeordnete Matthias ...
  • Integrationsbeauftragter geht in den Ruhestand – Die Stadtverwaltung verabschiedet Bernd Letzel nach 34 Dienstjahren

    Nach über 34-jähriger Tätigkeit wurde Bernd Letzel im Rahmen einer Feier im Sitzungssaal des Rathauses in den Ruhestand verabschiedet. Dass eine langjährige Treue zum Arbeitgeber natürlich auch für diesen spricht, stellte Oberbürgermeister Klaus Heininger in seiner Rede fest, bevor er die Qualitäten des scheidenden Mitarbeiters aufzählte. Bernd Letzel zeichne sich nicht nur durch Fleiß, Zuverlässigkeit ...
  • 17. Immobiliendialog Region Stuttgart: Veränderter Flächenbedarf und neue Investitionsfelder

    Beim zweitägigen Immobiliendialog diskutieren Vertreter*innen der Immobilienbranche u.a. über Gewerbeflächen, Rechenzentren und Batteriegroßspeicher Der 17. Immobiliendialog Region Stuttgart versammelt am 14. und 15. Juli rund 400 Expert*innen der Immobilienbranche in der Stuttgarter Liederhalle. Teilnehmer*innen gehen u.a. der Frage nach, was die Region Stuttgart jetzt braucht, um als Wirtschaftsstandort attraktiv zu bleiben. Dabei geht es zum ...
  • Mittelstand und Handwerk betroffen: Land streicht bei Digitalisierungsförderung

    Das Land Baden-Württemberg reformiert zum 1. Juli seine Digitalisierungs- und Innovationsförderung und streicht eines der meistgenutzten Förderinstrumente für kleinere und mittlere Unternehmen: die Zuschussvariante der „Digitalisierungsprämie Plus“. Nur vier Tage vor Auslauf kündigte die L-Bank dies an. Künftig soll die Förderung ausschließlich über Darlehen mit höheren Mindestbeträgen und mehr Bürokratie abgewickelt werden. Hierzu sagt HANDWERK ...
  • Drei Jahre Rücknahmepflicht für Elektroschrott in Supermärkten: Deutsche Umwelthilfe deckt Verstöße auf und geht rechtlich gegen Aldi, Edeka und Co. vor

    Testbesuche der DUH in 21 Supermärkten und Drogerien decken auf: In knapp der Hälfte der getesteten Filialen konnte kein Elektroschrott abgegeben werden DUH geht rechtlich gegen Aldi, Edeka, Netto und Co. wegen Verstößen gegen Rücknahmepflichten und erstmals auch Informationspflichten vor DUH fordert von Umweltminister Schneider Überarbeitung des Elektrogesetzes, Vollzugsbehörden müssen Rücknahmepflichten zudem wirksam kontrollieren   ...

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Kreistag stimmt für ein Klimaanpassungskonzept, dessen Umsetzung und den Aufbau eines kontinuierlichen Klimaanpassungs-Controllings

2025-02-08     HaiPress

Niemand hat etwas gegen Klimaschutz,aber wer soll das alls durchführen und bezahlen,fragte Bürgermeister der Gemeinde Albershausen,Bidlingmaier,wir als Gemeinde,aber auch z. B. unsere Landwirt,sind nicht in der Lage,die geforderten Arbeiten zu leisten. Die meisten Forderungen sind bereits anderweitig geplant,wie z. B. der Hochwasserschutz. Deshalb muss gefragt werden,wo sind die weiteren Vorteile für die Gemeinden. Was wir brauchen,sind Förderungen des Hochwasserschutzes und der Feuerwehr.

Staib kritisierte,dass das Konzept in alle Bereiche der Verwaltung und auch der privaten Bereich der Bürger eingreift. Die Stabstelle ist sicher gut und die Kommunikation besonders wichtig,um die Sensibilität bei den Bürgern zu stärken. Zu bemängeln ist aber,dass nicht alle Kommunen im Landkreis (nur 11) sich an dem Konzept beteiligen,so dass es kein einheitliches Bild über den Landkreis gibt. Auch fehlen uns noch konkrete Maßnahmen. Wichtig ist die Beschränkung auf drei Jahre,so dass wir die Wirkung dann hinterfragen können.

Zeeb findet das Konzept prinzipiell richtig,denn man kann nicht konzeptlos arbeite. Wir müssen ins Handeln kommen. Wichtig ist auch die geplante Zusammenarbeit mit der Energieagentur auf deren Netzwerk man zurückgreifen kann.

Reiff sieht die Befristung auf drei Jahre nicht zielführend. Der Klimawandel ist in drei Jahren nicht beendet.

Landrats Wolff bemerkt,dass freiwillige Maßnahmen aus Kostengründen zunehmend kritisch gesehen werden. Man muss aber langfristig sehen,was man mit dem Geld erreichen kann. In drei Jahren werden wir unter dem Hintergrund der dann vorliegenden Finanzmittel neu entscheiden.

Abstimmung: Bei 7 Neinstimmen angenommen

Info:

Deutschland setzt das Klimaanpassungsgesetz (KAnG) vom 01.07.2024 den strategischen und verbindlichen Rahmen für die künftige Klimaanpassung in Bund,Ländern und Kommunen. Entsprechend § 3 des KAnG beschloss das Bundeskabinett am 11.12.2024 die „Deutsche Anpassungsstrategie an den


Klimawandel 2024. Vorsorge gemeinsam gestalten (DAS 2024)“. Die Deutsche Klimaanpassungsstrategie legt im Bereich der kommunalen Anpassungsplanung das Ziel fest,„dass bis 2030 für 80 Prozent der von den Ländern im Rahmen des Bundes-Klimaanpassungsgesetzes §12 Absatz 1 dazu verpflichteten Gemeinden


bzw. Landkreise Klimaanpassungskonzepte vorliegen“. Dieses Ziel hat der Landkreis Göppingen mit Beschluss des vorliegenden Klimaanpassungskonzeptes bereits erreicht.

In Baden-Württemberg gilt das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW vom 01.02.2023). Viele der vom Klimawandel betroffenen Handlungsbereiche aus § 5 Absatz 2 KlimaG BW liegen in der Zuständigkeit der Landkreise. Aus § 7 KlimaG BW ergibt sich ein Klima


Berücksichtigungsgebot. Ferner fordert § 5 KlimaG BW eine „Vorbildfunktion der öffentlichen Hand“,welcher der Landkreis mit der Vorlage des Konzeptes nachkommt.


Zudem kann Klimawandelanpassung als öffentliche Aufgabe gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 der Landkreisordnung verstanden werden.

Mit Vorlage des Klimaanpassungskonzeptes erfüllt der Landkreis demnach die Anforderungen des KAnG,ein Klimaanpassungskonzept vorzulegen und dazu die Kommunen zu unterstützen. Ebenso entspricht die Vorlage eines Konzeptes der Zielsetzung der Deutschen Klimaanpassungsstrategie von 2024 und trägt zur


Konformität mit dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden Württemberg 2023 bei.

Sachlage und Begründung

Mittels umfassender Anpassungsmaßnahmen will der Landkreis Göppingen seine Widerstandsfähigkeit gegenüber den fortschreitenden und akuten Folgen des Klimawandels erhöhen. Risiken,Schäden und Kosten durch Klimafolgen sollen vermieden und Chancen bestmöglich genutzt werden. Frühzeitiges und


vorausschauendes Handeln zahlt sich hierbei besonders aus. Anpassungskosten nicht nur geringer als spätere Folgekosten durch klimabedingte Schäden,sondern Klimaanpassung trägt wesentlich zum Erhalt der Lebensgrundlagen und der Lebensqualität im Landkreis bei.

Das vorliegende Konzept liefert hierfür die Grundlage. Es ist auf der Basis von Diskussionen mit und Rückmeldungen von Kommunen und von Bürgerinnen und Bürgern (insbesondere die Zielgruppe Jugendliche) unter intensiver Beteiligung der betroffenen Ämter der Kreisverwaltung entstanden. Für elf Kommunen im Landkreis wurden lokal spezifische Maßnahmenkataloge erarbeitet,die nun durch Beschluss


ihrer Gremien zur Umsetzung gebracht werden können (die Gemeinde Drackenstein hat den lokalen Maßnahmenkatalog am 24.11.2024 bereits beschlossen).


Ausgehend von der Vorstellung der Ziele des Klimaanpassungskonzeptes (Kapitel 1) und vom gesetzlichen Rahmen (Kapitel 2) wird in Kapitel 3 der Prozess seiner Entstehung geschildert. Die bisherigen (Kapitel 4) und zukünftig erwarteten (Kapitel 5) klimatischen Veränderungen im Landkreis werden analysiert und die


Betroffenheiten und Handlungsbedarfe im Landkreis herausgearbeitet (Kapitel 6),um darauf aufbauend die Handlungsschwerpunkte in elf Kreiskommunen zu vertiefen (Kapitel 7). Abschließend wird eine Strategie zur Verankerung der Klimawandelanpassung im Landkreis erarbeitet (Kapitel 8). Mit dem Maßnahmenkatalog (Kapitel 9) und der Verstetigungsstrategie (Kapitel 10) wird der Weg in einen klimaangepassten Landkreis aufgezeigt. Die Umsetzung wird wiederum begleitet werden von Controlling und Monitoring (Kapitel 11),sowie von der Kommunikation zur Aktivierung aller relevanten Akteure im Landkreis (Kapitel 12).


Der Maßnahmenkatalog der Verwaltung beinhaltet insgesamt 74 Maßnahmen. Davon sind 21 „etabliert“,d.h. bereits in der Praxis umgesetzt und 19 Maßnahmen sind „laufend“,das heißt bereits Teil des „Tagesgeschäfts“ in den Fachämtern. 34 Maßnahmen sind als zukünftig erforderlich beschrieben. Von diesen 34 Maßnahmen wurden durch die Fachämter zwölf als sogenannte „Leuchtturm-Maßnahmen“ priorisiert,aufgrund ihrer Strahlkraft für die Öffentlichkeit oder Multiplikatoren ebenso wie ihrer Übertragbarkeit auf die Kommunen. Diese Maßnahmen sollen zeitnah umgesetzt werden,beziehungsweise die Voraussetzung hierfür geschaffen und mögliche Hemmnisse abgebaut werden.


Das entstandene umfassende Kartenmaterial ist in seiner Methodik kompatibel mit dem von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg am 23.01.2025 veröffentlichten Klimaatlas Baden-Württemberg. Die gemeinsam mit den Kommunen erarbeiteten Vorschläge für Maßnahmen der Klimaanpassung in ihren Zuständigkeiten sind,soweit abgeschlossen,in der Anlage 1 mit aufgeführt,sind aber aufgrund der lokalen Zuständigkeit vom Beschluss durch den Ausschuss für Umwelt und Verkehr und durch den Kreistag ausgenommen.


Zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem Klimaanpassungskonzept wurde vom Stabsbereich Klimaschutz und Klimawandelanpassung ein Antrag auf Anschlussförderung gestellt. Dieser beinhaltet auch einen Arbeitsplan für die nächsten drei Jahre zur Umsetzung prioritärer Maßnahmen aus dem Konzept. Der


Antrag befindet sich in der Phase der Nachverhandlungen,und eine Weiterführung des Vorhabens wurde in Aussicht gestellt. Der endgültige Förderbescheid ist mit Abschluss der Nachverhandlungen zu erwarten.

Hintergrund zum Prozess


 Mit dem Beschluss des Ausschusses vom 05.07.2022 (BU 2022/130) zur Einrichtung einer Stelle für Klimafolgenanpassung wurde der Grundstein zur systematischen Beschäftigung mit dem Thema und zum vorliegenden Klimaanpassungskonzept gelegt.


 Mittels Organisationsverfügung vom 01.11.2023 wurde die im Umweltschutzamt angesiedelte Geschäftsstelle Klimaschutz zum Stabsbereich Klimaschutz und Klimawandelanpassung umbenannt. Diese


neue Bezeichnung folgte den um die Klimaanpassung erweiterten Aufgabenschwerpunkten.


 Am17.03.2023 legte der Verwaltungsausschuss mehrheitlich fest,dass das Schlüsselthema „Klimafreundlicher Landkreis“ in „Klimaschutz und Klimawandelanpassung“ geändert wird (BU 2023/029).


 Am07.05.2024 beauftragte der Ausschuss die Verwaltung einstimmig,einen Antrag auf Anschlussförderung zum Klimaanpassungsmanagement vorzubereiten,im Rahmen der DAS A.2- Förderung des Bundesministeriums für Umwelt,Naturschutz,nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz


(Förderschwerpunkt A.2- Umsetzung eines Konzepts zur nachhaltigen Klimaanpassung (Anschlussvorhaben).


 Die Einreichung des Antrages erfolgte am 30.09.2024 und befindet sich mittlerweile in der Nachverhandlungsphase.


 Ein Beschluss über die erforderlichen Haushaltsmittel des Eigenanteils für 2025 wurde entsprechend des Antrages separat mit der regulären Haushaltsplanung für 2025 eingebracht (BU 2024/081). Diese Mittel wurden gemeinsam mit dem Kreishaushalt durch Kreistagsbeschluss am 10.12.2024 genehmigt (BU 2024/168).


 Das Klimaanpassungskonzept wird / wurde in der 19. Sitzung des Klimaschutzbeirats am 21.01.2025 vorgestellt und beraten.

Joachim Abel

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