Das Oberlandesgericht Koblenz stellt klar: Planung, Installation und Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen auf Dächern sind grundsätzlich handwerkliche Tätigkeiten und erfordern einen in die Handwerksrolle eingetragenen Fachbetrieb. Handwerk BW begrüßt das Urteil als wichtiges Signal für Qualität, Sicherheit und fairen Wettbewerb. Zur Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz, wonach Planung, Installation, Inbetriebnahme und Wartung von Photovoltaikanlagen grundsätzlich eine Eintragung ...