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Likörflasche im Landgericht Kiel: Laut Hersteller »überhaupt gar kein Eierlikör«

Foto: Frank Molter / dpa / picture alliance

Eimeldung aus Kiel: Ein Likör,der kein Ei enthält,darf »Likör ohne Ei« heißen. Das hat das Landgericht Kiel in einem Streit zwischen dem Schutzverband der Spirituosen-Industrie und einem kleinen Produzenten aus dem schleswig-holsteinischen Henstedt-Ulzburg entschieden.

Die Kammer habe den Antrag für unbegründet gehalten,sagte der Sprecher des Landgerichts,Markus Richter,nach der Verkündung. Sie halte die Formulierung für unproblematisch. Europarechtliche Verbraucherschutzvorschriften stünden dem nicht entgegen. »Weil es eben nicht Eierlikör ist«,sondern gerade eine Abgrenzung gegenüber dem Begriff Eierlikör sei,sagte Richter. Der Verband hatte argumentiert,die Bezeichnung »Likör ohne Ei« stelle eine gedankliche Verbindung zu Eierlikör her,die nicht erlaubt sei.

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Oft landen Markenrechtsfragen aber auch vor Gericht. Ein Beispiel aus der Welt des Eierlikörs ist die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf,dass die Bewerbung von Eierlikörflaschen des Herstellers Nordik mit »Ei,Ei,Ei« zulässig ist. Der Kläger Verpoorten hatte eine deutliche Anlehnung und zu große Nähe zur seit 1979 eingetragenen Wortmarke »Eieiei« und dem berühmten Slogan »Eieiei Verpoorten« bemängelt. Es könne einem Eierlikörhersteller nicht untersagt werden,auf den Grundstoff Ei hinzuweisen,entschied das Gericht.

mic/dpa-AFX

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