Neueste

Link

Niedrigwasser durch Dürre Rheinland-Pfalz, NRW, Niedersachsen und Saarland setzen Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw außer Kraft

2026-08-10     https://www.spiegel.de/wirtschaft/niedrigwasser-im-rhein-rheinland-pfalz-setzt-sonntag-und-feiertag-fahrverbot-fuer-lkw-ausser-kraft-a-01909dc4-27a2-4327-b2a2-996dcbe46a89 HaiPress

Bild vergrößern

Lastwagen stehen auf einer Rastanlage

Foto: Sebastian Gollnow / dpa / picture alliance

Die Bundesländer Rheinland-Pfalz,Nordrhein-Westfalen und Saarland haben entschieden,wegen des anhaltenden Niedrigwassers das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für bestimmte Lkw-Transporte vorübergehend außer Kraft zu setzen. Später am Abend zog auch Niedersachsen nach.

Damit könnten Güter,die aufgrund der niedrigen Pegelstände derzeit nicht oder nur eingeschränkt über die Wasserstraße transportiert werden,leichter auf der Straße befördert werden,teilte das Verkehrsministerium in Rheinland-Pfalz zur Begründung mit. Die Ausnahmeregelung gelte bereits an diesem Wochenende.

Die Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt laut Ministerium für Transporte,die unmittelbar oder mittelbar mit dem Niedrigwasser des Rheins oder daraus resultierenden Ersatzverkehren zusammenhängen. Sie umfasst auch Leerfahrten,die unmittelbar oder mittelbar mit diesen Transporten verbunden sind.

Regelungen sollten längstens bis zum 30. September gelten

Wenn Transporte auf dem Rhein nur eingeschränkt möglich seien,müssten andere Verkehrsträger flexibel unterstützen können. »Dafür schaffen wir jetzt die nötigen Spielräume«,erklärte Verkehrsstaatssekretär Markus Wolf.

Rheinland-Pfalz hat sich nach Angaben von Staatssekretär Wolf bei der Ausnahmeregelung mit anderen Ländern abgestimmt. Dadurch werde ermöglicht,die Warenströme trotz der Einschränkungen auf dem Rhein aufrechtzuerhalten. Die Ausnahmegenehmigung gelte ab sofort bis längstens 30. September. Für Großraum- und Schwertransporte gelten die Ausnahmeregelungen nicht.

Auch das Saarland,Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen haben das Fahrverbot für bestimmte Lastwagen-Transporte ab diesem Wochenende vorübergehend ausgesetzt. »Damit können Güter,die aufgrund der niedrigen Wasserstände derzeit nicht oder nur eingeschränkt über die Wasserstraße transportiert werden können,leichter auf der Straße befördert werden«,teilte das Mobilitätsministerium im Saarland mit. Auch hier soll die Ausnahmeregel bis längstens zum 30. September gelten.

In Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen soll die Ausnahmeregel vorerst bis zum 31. August gelten. Die Ausnahmegenehmigung gelte ab sofort »für Beförderungen sowie Leerfahrten,die unmittelbar oder mittelbar im Kontext der Bewältigung der Folgen des Niedrigwassers am Rhein stehen«,teilte das Verkehrsministerium in Düsseldorf mit. Zudem dürfen Lkw in den Sommerferien auch samstags fahren. Die Regelung gilt nicht für Großraum- und Schwertransporte.

data-area="text" data-pos="20">

Die derzeit rekordträchtig niedrigen Pegelstände deutscher Flüsse stellen die Binnenschifffahrt vor große Probleme,da die Schiffe deutlich weniger Ladung transportieren können. Das erhöht die Transportkosten und belastet vor allem Industriebranchen,die auf Massenguttransporte angewiesen sind. Das Niedrigwasser in deutschen Flüssen könnte nach Einschätzung von Ökonomen das Wirtschaftswachstum in diesem Jahr verringern oder gar zunichte machen.

Auch Nordrhein-Westfalens Verkehrsminister Oliver Krischer ist dafür,das Fahrverbot für Lkw an Sonn- und Feiertagen auszusetzen – allerdings im bundesweiten Konsens. »Wir sind auf diese Situation vorbereitet und wollen das Verbot befristet aufheben«,teilte der Grünenpolitiker auf Anfrage der Nachrichtenagengur dpa in Düsseldorf mit.

svs/dpa

Haftungsausschluss: Dieser Artikel wurde aus anderen Medien reproduziert. Der Zweck des Nachdrucks besteht darin, mehr Informationen zu vermitteln. Dies bedeutet nicht, dass diese Website ihren Ansichten zustimmt und für ihre Authentizität verantwortlich ist und keine rechtliche Verantwortung trägt. Alle Ressourcen auf dieser Website werden im Internet gesammelt. Der Zweck des Teilens dient nur dem Lernen und Nachschlagen aller. Wenn eine Verletzung des Urheberrechts oder des geistigen Eigentums vorliegt, hinterlassen Sie uns bitte eine Nachricht.
Zurück nach oben
© Urheberrechte 2009-2020 TOM Nachrichtenportal      Kontaktieren Sie Uns   SiteMap