Für das Antragsjahr 2026 des Förderprogramms FAKT II entwickelt das Land zwei neue Maßnahmen für den Weinbau und vereinfacht die Antragstellung.
„Mit den beiden Maßnahmen Extern:‚Förderung kleiner Strukturen‘ (A3)(Öffnet in neuem Fenster) und Extern:‚Bewirtschaftung von Weinbausteillagen‘ (C2)(Öffnet in neuem Fenster) entwickeln wir das Extern:Förderprogramm für Agrarumwelt,Klimaschutz und Tierwohl (FAKT II)(Öffnet in neuem Fenster) im Sinne des Extern:Strategiedialogs Landwirtschaft(Öffnet in neuem Fenster) und mit Blick auf die schwierige Lage im Extern:Weinbau(Öffnet in neuem Fenster) weiter. Die Prämiensätze bei der Maßnahme Extern:‚Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen‘ (C3)(Öffnet in neuem Fenster) haben wir erhöht. Schließlich fassen wir das bisher dem Extern:Gemeinsamen Antrag(Öffnet in neuem Fenster) vorgelagerte Förderantragsverfahren zeitlich mit dem Gemeinsamen Antrag zusammen. Damit entfällt der Förderantragszeitraum von Dezember bis 15. Februar für FAKT II ersatzlos,was zur Verwaltungsvereinfachung beiträgt“,sagte der Minister für Ernährung,Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.
Die vorgesehenen Neuerungen
Für das Antragsjahr 2026 sind im Einzelnen folgende Neuerungen vorgesehen:
1. „Förderung kleiner Strukturen“ (A3)
Bei der neuen Maßnahme „Förderung von kleinen Strukturen“ (A3) werden die besonderen Bedingungen der kleinstrukturierten landwirtschaftlichen Flächen in Baden-Württemberg und deren positiven Wirkungen unter anderem auf die Extern:Biodiversität(Öffnet in neuem Fenster) gefördert. Förderfähig sind alle Schläge des Ackerlands und der Dauerkulturen,die mindestens 0,01 Hektar und höchstens 0,5 Hektar groß sind. Der Fördersatz beträgt dabei 70 Euro je Hektar. Weitere Informationen zur Maßnahme sind in der Extern:FAKT II-Broschüre (PDF)(Öffnet in neuem Fenster) zu finden.
2. „Bewirtschaftung von Weinbausteillagen“ (C2)
Die neue Maßnahme „Bewirtschaftung von Weinbausteillagen“ (C2) hat das Ziel,die wertvollen Weinbausteillagen langfristig zu sichern. Gefördert wird dabei die Bewirtschaftung abgegrenzter Weinbausteillagen. Dabei muss die Hangneigung mindestens 30 Prozent betragen. Eine Kombination mit der Extern:Maßnahme „Handarbeitsweinbau“(Öffnet in neuem Fenster) ist nicht möglich. Der Fördersatz beträgt 1.000 Euro je Hektar. Weitere Informationen zur Maßnahme sind in der FAKT II-Broschüre zu finden.
3. Prämienerhöhungen bei „Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen“ (C3)
Bei der Maßnahme „Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen“ (C3) ist geplant,folgende Prämiensätze für gefährdete Rinderrassen zu erhöhen:
Prämie Alt (bis 2025) Euro pro Tier
Prämie neu (ab 2026) Euro pro Tier
Vorderwälder Rind – Milchkuh
120
380
Vorderwälder Rind – Mutterkuh
90
130
Hinterwälder Rind – Milchkuh
400
600
Hinterwälder Rind – Mutterkuh
140
160
Limpurger Rind – Milchkuh
400
580
Limpurger Rind – Mutterkuh
140
160
Braunvieh alter Zuchtrichtung – Milchkuh
400
550
Braunvieh alter Zuchtrichtung – Mutterkuh
140
160
4. Wegfall des vorgelagerten FAKT II-Förderantragsverfahrens
Ab dem Antragsjahr 2026 sind die Anträge auf Neuverpflichtungen,Erweiterungen und Umstiege in höherwertige Maßnahmen im Rahmen des Gemeinsamen Antrags bis zum 15. Mai einzureichen. Einen zeitlich vorgelagerten Förderantrag gibt es für FAKT II ab dem Antragsjahr 2026 nicht mehr. Dies ist ein wichtiger Baustein zur Vereinfachung des Antragsverfahrens und wird die landwirtschaftlichen Betriebe bei der Antragstellung zeitlich entlasten.
5. Verpflichtungsdauer bei Neuverpflichtungen nur noch drei Jahre
Eine weitere,wichtige Neuerung im FAKT II für das Antragsjahr 2026 ist,dass bei Neuverpflichtungen mehrjähriger Maßnahmen,die auch durch Erweiterungsanträge oder Umstiegsanträge entstehen können,die Verpflichtungslaufzeit nur noch drei Jahre beträgt.
Bitte beachten Sie zudem,dass es auch bei anderen FAKT II-Maßnahmen geringfügige inhaltliche und redaktionelle Anpassungen gegeben hat. Diese können der Extern:überarbeiteten FAKT II-Broschüre (PDF)(Öffnet in neuem Fenster) entnommen werden.
Die geplanten Änderungen des FAKT II ab 2026 stehen noch unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Europäische Kommission.
Extern:Infodienst Landwirtschaft – Ernährung – Ländlicher Raum: Flächeninformations- und Online-Antrags-System (FIONA)(Öffnet in neuem Fenster)
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